Grundpflege

Leistungen der Grundpflege richten sich nach dem Pflegegrad,
darin inbegriffen sind z.B. Hilfestellungen bei der Körperpflege.

Leistungen der Grundpflege

Die Kosten für die Leistungen der Grundpflege werden von der Pflegekasse als Sachleistung übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich stets nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Welche Leistungen der Grundpflege tatsächlich in Anspruch genommen werden, vereinbaren wir von „Pflege am Park“ individuell mit dem Patienten und seinen Angehörigen. Die Hilfeleistungen beim Waschen können die Ganz- oder die Teilwaschung beinhalten: Die Ganzwaschung schließt neben dem Waschen, Duschen oder Baden des Patienten auch die Rasur, Haut- und Nagelpflege, Haarpflege und das An- und Auskleiden mit ein. Bei der Teilwaschung können die oben genannten Leistungen nach den individuellen Bedürfnissen und dem zeitlichen Aufwand einzeln ausgewählt werden.

Weitere Leistungen im Rahmen der Grundpflege sind:

  • Hilfeleistung bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
  • Mobilisation in Form von Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
  • Behörden- und Arztbesuche
  • hauswirtschaftliche Versorgung

 

Eigenleistungen

Es ist jederzeit möglich, mehr Leistungen in Anspruch zu nehmen als über das Pflegegeld abgedeckt wird.
Diese Eigenleistungen können Sie in Absprache mit uns vereinbaren.

 

Schulung pflegender Angehöriger

Um die Pflege zu Hause bestmöglich zu sichern, besteht für pflegende Angehörige das Angebot, Schulungen in unserem Hause zu besuchen. Erfahren Sie hier mehr über unser Schulungsangebot.

Wenn Sie Fragen zur Grundpflege haben, kontaktieren Sie uns.

 

 

 

Wir sind 24 Stunden für Sie da! 02045 | 41 11 24

Häufig gestellte Fragen -

auf die wir eine Antwort haben

In der Regel am Folgetag eines Beratungs- / Aufnahmegesprächs.

Bezugspflege ist uns sehr wichtig, daher legen wir sehr großen Wert darauf, dass Sie von einer Pflegekraft über einen längeren Zeitraum versorgt werden. Bei spontanen Krankmeldungen kann es schon mal zu Wechseln und Verspätungen kommen, jedoch werden alle Kunden im Rahmen der Bezugspflege zuverlässig versorgt.

Die Pflege ist ressourcenorientiert - vorhandene Fähigkeiten sollten gefördert werden. Im Rahmen der Bezugspflege werden individuelle Bedürfnisse umgesetzt. (In einem Aufnahmegespräch werden Bedürfnisse und Vorlieben erfragt und eingeplant)

Die Krankenkasse übernimmt bei einem Unfall oder bei Krankheit für einen befristeten Zeitraum die Kosten der Pflege. Bei bestehender, dauerhafter Pflegebedürftigkeit erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bedarf.

Die Pflegegrade

Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.

Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.

 

Ergänzungen unserer Pflegeleistungen

Gerne vermitteln wir Ihnen mobile Hilfen unserer regionalen Partner, sprechen Sie uns an.

  • Friseur oder Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Mobilitätshilfen in Form von
    Sitz-, Geh- und Stehübungen, An- und Auskleiden (u.ä.)
  • Transporthilfen
  • kleine Hausmeisterdienste
  • Krankengymnastik